|
Hauptstraßensanierung muss auf Anlieger umgelegt werden Seit 13 Jahren versucht der Markt Heroldsberg bereits, die Sanierung der Hauptstraße abzuschließen – auch in den Büchern –, doch bislang ohne Erfolg. Nachdem der Gemeinderat durch das Landratsamt bereits gezwungen worden war, die Sanierungskosten auch über den mit den Bürgern vereinbarten Maximalwert auf die Anlieger umzulegen, erntet er nun schon wieder Kritik von einer übergeordneten Behörde.
Die Maßnahme kann erst endabgerechnet werden, wenn der Markt alle für die Sanierung überbauten Grundstücke entlang der Straße gekauft hat. Da sich einige Anlieger gegen einen Verkauf ihres Grundstücks sperrten, sind in der bisherigen Abrechnung keine Grunderwerbskosten enthalten. Der Gemeinderat hatte, um das Verfahren zügig beenden zu können, beschlossen, auf einen Ankauf dieser Restflächen zu verzichten und damit auch die bereits entstandenen Kosten nicht auf die Grundstückseigner umzulegen. Diese Entscheidung wurde nun in einer Stellungnahme des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt kritisiert. Die Gemeinde sei verpflichtet, die Kosten für die Straßenansanierung umzulegen, tue sie das nicht, würde dies zu Lasten aller Heroldsberger Bürger gehen. Schließlich arbeite der Markt mit Steuergeldern. Damit verletze der Gemeinderat seine Sorgfaltspflicht und verhalte sich rechtswidrig. Besteht die Gemeinde jedoch gegen den Willen der Grünstückseigentümer auf ihrem Ankauf, müssten Enteignungsverfahren eingeleitet werden. „Dadurch schmeißen wir mehr Geld zum Fenster hinaus, als wenn wir einfach darauf verzichten, die bisherigen 116.000 Euro umzulegen“, war man sich im Gremium einig. Man entschied daher einstimmig, beim bayerischen kommunalen Prüfungsverband oder Gemeindetag juristische Hilfe anzufordern und die Fakten von einem zweiten Prüfer beurteilen zu lassen. Sollte sich der Beschluss tatsächlich als rechtswidrig erweisen und die Räte trotzdem weiter auf seiner Durchsetzung bestehen, müsste das Landratsamt gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. |