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2500 Euro Zuschuss: die Umweltprämie Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lässt, kann hinterher 2500 Euro Zuschuss zum Kauf eines Neuwagens bekommen – wenn er alles richtig macht. Es besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf die staatliche „Umweltprämie“ oder „Abwrackprämie“. Wenn bis zur Bearbeitung des Antrags die bereitgestellten Mittel erschöpft sind, könnte der Antragsteller leer ausgehen. Mancher Neuwagenhändler ist bereits vorsichtig mit dem „Vorschießen“ der staatlichen Prämie, wenn das Wunschauto wie inzwischen oft üblich erst in ein paar Wochen lieferbar ist. Wer sicher gehen will, wartet mit dem Verschrotten des „Alten“ ab und verfolgt dabei die Zahl der bereits beim Staat eingereichten Anträge (siehe unten). Im schlimmsten Fall hat man dann einfach nur ein neues Auto zum (meist immer noch günstigen) „normalen“ Preis erworben – also nicht wirklich etwas verloren.
Muss ich mich beeilen? 1,5 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für die Abwrackprämie zur Verfügung, das bedeutet, dass fast 600.000 Anträge à 2.500 Euro bewilligt werden können. Das BAFA stellt auf seiner Internetseite die täglich aktuelle Zahl der bereits gestellten Anträge zur Verfügung: Am Montag, 9. Februar, waren 21.995 Anträge eingegangen. Auch die genauen Voraussetzungen für die Gewährung der Umweltprämie und alle damit zusammenhängenden Informationen stehen auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. So muss der Antragsteller/die Antragstellerin z.B. Halter des verschrotteten Altfahrzeugs und des Neufahrzeugs sein. Der Antrag ist schriftlich per Postweg auf einem offiziellen Antragsvordruck zu stellen. Zu den Unterlagen, die dem Antrag beigelegt werden müssen, zählt unter anderem ein Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, ausgestellt von einem anerkannten Betrieb. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Ansprechpartner
Zuständig für alle Fragen rund um die so genannte „Abwrackprämie“ ist – neben den anerkannten KFZ-Fachbetrieben – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 421, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn Telefon 030-346465470 oder im Internet: www.bafa.de |