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Dreiste Abzockmasche Drucken E-Mail

Unsere Leserin Fiona Amann aus Igensdorf informierte die wochenblatt-Redaktion am Donnerstag über eine Abzockmasche, die an Dreistigkeit wohl kaum mehr zu überbieten ist. Zunächst erhielt sie einen Brief von einer Firma BMAG aus Chemnitz, in dem sie aufgefordert wird, 30 € auf ein angegebenes Konto zu überweisen. Die Firma BMAG sieht es als ihre Aufgabe, Wohnadressen und Telefonnummern von Personen und Firmen zu überprüfen. Da in diesem Zusammenhang auch die Adresse von Frau Amann überprüft wurde, sei nun der Betrag fällig. Für den Fall, dass die Adressatin nicht damit einverstanden sei, besteht jedoch die Möglichkeit, unter einer in dem Schreiben angegebenen Servicenummer anzurufen. Dann könne von der Forderung individuell abgesehen werden, Und jetzt kommt’s: die Gebühr für diesen Anruf kostet sage und schreibe 10 € – pro Anruf! Bereits fünf Tage später erhielt unsere Leserin eine sehr drastisch formulierte Mahnung, in der nun 32,50 € inkl. Mahngebühr verlangt werden. Wenn die Forderung nicht innerhalb weniger Tage ausgeglichen sei, werde sie sofort an ein Inkassoinstitut beziehungsweise eine Anwaltskanzlei weitergeleitet.

Selbstverständlich fehlt auch hier nicht der Hinweis auf die Möglichkeit, unter der angegebenen Servicenummer die Freistellung der Forderung (wörtlich: ... dem wird in der Regel nachgegangen ... ) zu beantragen.

Die wochenblatt-Redaktion ging dem Fall nach und fand die Handy-Nr. des Firmeninhabers A. G. heraus. Nach mehreren Versuchen konnte der Absender der Briefe schließlich persönlich erreicht werden. Konfrontiert mit der Frage nach dem Grund für die erhaltene Rechnung erklärte er sofort, dass diese als gegenstandslos zu betrachten sei. Sie wäre versehentlich verschickt worden und richte sich an eine andere Person gleichen Namens. Erst auf hartnäckige Nachfrage nach dem Auftraggeber für die Adressüberprüfung folgte eine wirre Erklärung über verschiedene Firmen und Zuständigkeiten. Als fadenscheinige Begründung gab er schließlich an, im Auftrag von Internetfirmen Adressdaten säumiger Schuldner zu überprüfen.

Um A. G. aus der Reserve zu locken, fragten wir ihn, ob in dem Betrag von 30 € die Mehrwertsteuer bereits enthalten sei. Dies bejahte er. Nach Zahlungseingang würden auch Rechnungen an die Adressaten geschickt werden. Auf den Hinweis der wochenblatt-Redaktion, die Informationen über seine Geschäftspraxis an die Verbraucherzentrale weiterzuleiten, bemerkte er stotternd: „Betrug in dem Sinn ist es ja nicht.“ Tatjana Halm, Juristin beim Verbraucherschutz Bayern, sieht das anders. Bei ihr gingen im Laufe des Freitags noch zahlreiche Anfragen verunsicherter Bürger ein, die Opfer von A. G.s dreisten Praktiken wurden. Gerne geben wir die gewonnenen Erkenntnisse – Handy-Nr., Adresse und Aussage – an die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz weiter. Und auch Frau Amann nutzte die neuen Informationen, um die von ihr bei der Polizei erstattete Anzeige zu präzisieren.

Der wochenblatt-Tipp in so einem Fall lautet: Reagieren Sie auf keinen Fall auf derartige Schreiben. Lassen Sie sich durch dreiste Zahlungsforderungen und unverschämte Drohungen (Inkassoinstitut, Rechtsanwalt etc.) nicht verunsichern. Finger weg von 0900-Servicerufnummern, wenn Sie sich nicht sicher sind, wer sich dahinter verbirgt. In jedem Fall kann ein derartiger Anruf bis zu 3 € pro Minute oder 10 € pro Anruf kosten.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 24. März 2010 )
 
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