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Landratsamt Erlangen-Höchstadt |
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Veterinäramt und Verbraucherschutz des Landkreises ERH haben entsprechend dem Tierseuchenrecht und der Bienenseuchen-Verordnung eine Anordnung der Behandlung gegen Varroatose bekannt gegeben. Laut dieser sind im gesamten Gebiet des Landkreises alle Bienenvölker nach Trachtende mit zugelassenen Mitteln gegen Varroatose zu behandeln. Die ausführliche Allgemeinverfügung finden Sie nachfolgend.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt Veterinäramt und Verbraucherschutz 8.5651.141
Vollzug des Tierseuchenrechts und der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung der Behandlung gegen die Varroatose
Das Landratsamt Landkreis Erlangen-Höchstadt hat folgende
Allgemeinverfügung
erlassen:
Anordnung 1.1 Im gesamten Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt sind alle Bienenvölker nach Trachtende mit zugelassenen Mitteln gegen Varroatose zu behandeln. 1.2 Für die Behandlung können alle dafür zugelassenen Arzneimittel eingesetzt werden. 1.3 Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter an die Anweisungen der Arzneimittelhersteller zu richten. 1.4 Diese Anordnung gilt für das Behandlungsjahr 2010. 1.5 Bienenstöcke, die der Resistenzzucht dienen, werden auf Antrag vom Behandlungsgebot gegen Varroatose freigestellt.
Kosten Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt als öffentlich bekannt gegeben.
Hinweise:
1. Eine eventuelle Anfechtung der Nr. 1 dieser Verfügung hat nach § 80 Nr. 2 Tierseuchengesetz keine aufschiebende Wirkung. Gem. Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung kann mit ihrer Begründung während der üblichen Geschäftszeiten im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schlossberg 10, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 4 eingesehen werden. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 14. April 2010 )
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