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Münchner Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde ab Gegen die Baugenehmigung für das Vorhaben Eschenau-Nord hatte der Besitzer des Nachbargrundstücks am Ansbacher Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht. Diese sollte allerdings bis zu einer Entscheidung über das parallel eingeleitete Normenkontrollverfahren ausgesetzt werden. Als der Richter in Ansbach diese Aussetzung ablehnte, legten die Klägeranwälte Beschwerde in München ein. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte nun – entgegen der Befürchtungen in Eckental, wo man sich auf eine lange Wartezeit gefasst machte – die Beschwerde innerhalb weniger Wochen ab. Als Begründung gab man der Meinung des Ansbacher Richters, dass Normenkontrollverfahren und Klage gegen Baugenehmigung unabhänig voneinander zu verhandelnde Verfahren seien, Recht. Bereits am Donnerstag, 22. Juli, wird nun über die Baugenehmigung entschieden. Sollte die Klage abgewiesen werden, könnten unmittelbar danach die Ampeln für das Bauvorhaben auf Grün stehen.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28. Juli 2010 )
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